Einer Pressemitteilung – Wochenspiegel vom 30.11.2011 – konnte man entnehmen, dass u.a. für Langel eine Tempo 30-Zone geplant ist. Allerdings gilt diese nicht von Ortseingang bis Ortsende. So befinden sich nach Angaben der Verwaltung die Sandbergstraße, ein Teil der Lülsdorfer Straße und der Loorweg in einem so genannten „Vorbehaltsnetz der Stadt Köln“. Aber gerade der Loorweg im Bereich An der Mühle ist wegen fehlender Gehwege eine Gefahrenstelle für Fußgänger. Hier ist es in den vergangenen Jahren mehrfach zu Unfällen gekommen, sodass die Verwaltung durch die Interessengemeinschaft zu folgenden verkehrsberuhigenden Maßnahmen angesprochen wurde: Einführung einer Tempo 30-Zone und die Schaffung eines Gehweges unter Einbeziehung der vorhandenen KVB-Haltestelle. Mit Schreiben und Mails an beteiligte Ämter und deren Sachbearbeiter wurde mehrfach auf die besondere Situation gerade in diesem Bereich hingewiesen. Und besorgte Eltern haben sich mit ca. 190 Unterschriften in die Listen bei der Schule und den Kitas eingetragen und fordern sichere Schulwege für ihre Kinder. – Die Verwaltung hat eine Prüfung der Verkehrssituation zugesagt, aber vorerst bleibt die Hoffnung auf eine kurzfristige Lösung im Bereich Loorweg / An der Mühle im Ungewissen. – Dafür hat man in der Lülsdorfer Straße im Bereich Dorfmitte, als „Vorgriff“ auf eine Tempo 30-Zone (?), die vorhandenen 30er-Schilder durch zusätzliche Schilder ergänzt! - Hier sind eigentlich alle Schilder überflüssig, denn auf der beiderseits zugeparkten Dorfstraße ist nur „Schrittgeschwindigkeit“ möglich. - Auf eine Anfrage bei der Verwaltung aufgrund von Hinweisen einiger Anwohner wegen der zusätzlichen Beschilderung, erhielten wir die Antwort: Die 30 km-Einzelbeschilderung im Bereich „Dorfmitte“ wurden nicht von der Verwaltung angeordnet und auch nicht aufgestellt. Die Überprüfung vor Ort hat zudem ergeben, dass diese Verkehrszeichen von einem Hersteller stammen, der derzeit nicht die Stadt Köln beliefert. Und weiter: Genauere Informationen über die künftige Tempo 30-Zone Langel erhalten die Anwohner des betroffenen Gebietes als Flyer kurz vor Umsetzung der Maßnahme. – Hier sei wieder einmal die Frage erlaubt, wer was hier angeordnet bzw. wer hier eigenmächtig gehandelt hat? Man darf also weiterhin auf das Ergebnis gespannt sein und ob sich die Verwaltung doch noch „im Bereich Loorweg / An der Mühle“ bewegt.