Interessengemeinschaft Wasser, Umwelt und Jugend Köln-Porz-Langel

Juli 2011

Neue Informationen für Grund­stücks­käufer

Der Verkauf von 11 Grund­stücken durch die Stadt Köln ver­läuft schlep­pend. Schuld daran sind u.a. auch die unter­schied­lichen Informa­tionen für Interes­senten über die Risiken in diesem Baugebiet.

In dem Verkaufs­angebot werden als weitere ausführ­liche Informa­tionen nur die Hoch­wasser­schutz­zen­trale Köln, das Hoch­wasser­merk­blatt und das Landes­amt für Umwelt, Natur und Ver­braucher­schutz (Lanuv) mit der Hoch­wasser­fibel angeboten.

Begibt man sich in die Plan­kammer oder die Bürger­beratung in das Stadt­haus in Köln-Deutz, findet man einen Auf­kleber auf dem Bebauungs­plan Nr.: 70350 / 03 mit: Wichtige Hinweise zum Hoch­wasser­schutz für das Bau­gebiet „Hinter Hoven“ in Köln-Porz-Langel. Am Schluss dieser Hinweise wird, wenn man an weiteren und aus­führ­lichen Infor­mationen zum Hoch­wasser­schutz inter­essiert ist, auf die Hoch­wasser­schutz­zentrale Köln und Internet unter www.hochwasserinfo-koeln.de hingewiesen.

Ein viel größeres Problem in diesem Bau­gebiet ist das Grund­wasser. Einer­seits kann der Bau von Kellern nicht aus­geschlos­sen werden, sinn­voll wäre aber aus Sicht der Ver­walt­ung, wegen der Grund­wasser­problem­atik auf einen Keller zu ver­zichten. Bei einem Keller müsste aber auf eine besondere Bau­weise (Weiße Wanne o.ä.) und einen Auftrieb des Gebäudes (verstärkte Boden­platte / Pfahl­gründung o.ä.) geachtet werden.

Aus unserer Sicht fehlen wichtige Hin­weise, die z.T. kosten­intensiv sind. Wegen der vor­handenen bzw. neu geschaf­fenen Straßen­höhen (Rhein­berg­straße / Jakob-Engels-Straße / Auf dem Weiler) in diesem Gebiet, werden Gelände­anschüt­tungen nötig. Diese können in Bezug auf Straßen, Grund­stücks- und Erd­geschoss­fuß­boden­höhen unter­schied­lich aus­fal­len.

Das Bau­gebiet Hinter Hoven liegt in der Wasser­schutz­zone III A Zün­dorf. Für die Auf­füll­ung ist ein dafür zuge­lassenes Boden­material nötig. Außer­dem sind die An­forder­ungen an das Auf­bring­en und Ein­bring­en von Mater­ialien auf oder in den Boden gemäß § 12 Bundes-Bodenschutz- und Alt­lasten­ver­ord­nung zu erfüllen.. Ent­sprech­ende Hin­weise dazu gibt es unter: www.stadt-koeln.de/.../information-zum-vorsorgenden-bodenschutz

Jeder Grund­stücks­eigen­tümer hat in einem Form­blatt eine Anzeige über die Auf­schütt­ungen, die er auf seinem Grund­stück vor­nehmen will, zu erstat­ten. Dabei ist auch das Nach­bar­schafts­recht zu beachten, damit jegliche Be­ein­träch­ti­gun­gen von an­grenz­enden Grund­stücken aus­geschlos­sen sind.

Erst nach Aus­wert­ung des Form­blat­tes durch die Untere Boden­schutz­behörde und ent­sprech­enden Vorgaben, darf mit dem Aus­hub (Bau­grün­dung) und einer späteren An­schüt­tung mit aus­gesucht­em Boden­mat­erial begonnen werden.

Bei An­schütt­ungen ist darauf zu achten, dass auf an­grenz­ende Grund­stücke kein Nieder­schlags­wasser von un­befest­igten Flächen gelangen kann. Das Niederschlags­wasser von befestigten Flächen (Dach­flächen / Terrassen usw.) ist ge­bühren­pflicht­ig in die Kanali­sation ein­zuleiten. Ver­sick­erungs­an­la­gen auf dem eigenen Grund­stück sind nicht gestattet.