Juli 2011
Der Verkauf von 11 Grundstücken durch die Stadt Köln verläuft schleppend. Schuld daran sind u.a. auch die unterschiedlichen Informationen für Interessenten über die Risiken in diesem Baugebiet.
In dem Verkaufsangebot werden als weitere ausführliche Informationen nur die Hochwasserschutzzentrale Köln, das Hochwassermerkblatt und das Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz (Lanuv) mit der Hochwasserfibel angeboten.
Begibt man sich in die Plankammer oder die Bürgerberatung in das Stadthaus in Köln-Deutz, findet man einen Aufkleber auf dem Bebauungsplan Nr.: 70350 / 03 mit: Wichtige Hinweise zum Hochwasserschutz für das Baugebiet „Hinter Hoven“ in Köln-Porz-Langel. Am Schluss dieser Hinweise wird, wenn man an weiteren und ausführlichen Informationen zum Hochwasserschutz interessiert ist, auf die Hochwasserschutzzentrale Köln und Internet unter www.hochwasserinfo-koeln.de hingewiesen.
Ein viel größeres Problem in diesem Baugebiet ist das Grundwasser. Einerseits kann der Bau von Kellern nicht ausgeschlossen werden, sinnvoll wäre aber aus Sicht der Verwaltung, wegen der Grundwasserproblematik auf einen Keller zu verzichten. Bei einem Keller müsste aber auf eine besondere Bauweise (Weiße Wanne o.ä.) und einen Auftrieb des Gebäudes (verstärkte Bodenplatte / Pfahlgründung o.ä.) geachtet werden.
Aus unserer Sicht fehlen wichtige Hinweise, die z.T. kostenintensiv sind. Wegen der vorhandenen bzw. neu geschaffenen Straßenhöhen (Rheinbergstraße / Jakob-Engels-Straße / Auf dem Weiler) in diesem Gebiet, werden Geländeanschüttungen nötig. Diese können in Bezug auf Straßen, Grundstücks- und Erdgeschossfußbodenhöhen unterschiedlich ausfallen.
Das Baugebiet Hinter Hoven liegt in der Wasserschutzzone III A Zündorf. Für die Auffüllung ist ein dafür zugelassenes Bodenmaterial nötig. Außerdem sind die Anforderungen an das Aufbringen und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden gemäß § 12 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung zu erfüllen.. Entsprechende Hinweise dazu gibt es unter: www.stadt-koeln.de/.../information-zum-vorsorgenden-bodenschutz
Jeder Grundstückseigentümer hat in einem Formblatt eine Anzeige über die Aufschüttungen, die er auf seinem Grundstück vornehmen will, zu erstatten. Dabei ist auch das Nachbarschaftsrecht zu beachten, damit jegliche Beeinträchtigungen von angrenzenden Grundstücken ausgeschlossen sind.
Erst nach Auswertung des Formblattes durch die Untere Bodenschutzbehörde und entsprechenden Vorgaben, darf mit dem Aushub (Baugründung) und einer späteren Anschüttung mit ausgesuchtem Bodenmaterial begonnen werden.
Bei Anschüttungen ist darauf zu achten, dass auf angrenzende Grundstücke kein Niederschlagswasser von unbefestigten Flächen gelangen kann. Das Niederschlagswasser von befestigten Flächen (Dachflächen / Terrassen usw.) ist gebührenpflichtig in die Kanalisation einzuleiten. Versickerungsanlagen auf dem eigenen Grundstück sind nicht gestattet.