Obwohl die Hochwasserschutzmaßnahmen für
ganz Langel bereits
vor Monaten abgeschlossen waren, fehlte am Hochwasserschutztor in der Frongasse
noch die Übersteighilfe. Dieser Umstand machte sich beim Hochwasser im
Januar 2011 bemerkbar, den die Bewohner der Frongasse 16 bei den
Stadtentwässerungsbtrieben (StEB) reklamierten. Dabei waren die Auflagen
der Bezirksregierung Köln im Planfeststellungsbeschluss für den
Planfeststellungsabschnitt 13 (Langel rrh. bis Zündorf) vom 26.04.2006 klar
definiert: 6.3 Auflagen / Allgemeines / Seite 9 – 1. Am Hochwasserschutztor
Frongasse ist im Hochwasserfall eine Übersteighilfe mit Stufen sowie
eine Möglichkeit, Boote sicher zu befestigen, anzubringen. Die Breite
der Trittstufen darf 25 cm nicht unterschreiten; Haltegriffe sind vorzusehen.
– Man hätte also seitens der StEB als Bauherr diese Auflagen umsetzen
müssen, was wohl in Vergessenheit geraten war. – Eine Fallstudie der
Hochwasserschutzzentrale Köln von Mai 2003 – abrufbar unter
www.stadt-koeln.de/hochwasser -
besagt auf Seite 7 unter Hemmnisse:
Mit zunehmendem zeitlichen Abstand der Hochwasserereignisse lässt die
Zusammenarbeit zwischen Hochwasserschutz und Stadtplanung nach. – Auch
in diesem Fall mussten Bürger die Verwaltung auf Versäumnisse hinweisen,
deren Umsetzung von der Bezirksregierung Köln klar vorgegeben war. –
Nun hat die StEB eine „edle“ Übersteighilfe montieren lassen
und damit den Ansprüchen der Bewohner Rechnung getragen.