Interessengemeinschaft Wasser, Umwelt und Jugend Köln-Porz-Langel

Übergsteighilfe und Anlegestelle für Boote in der Frongasse

Obwohl die Hoch­wasser­schutz­maßnahmen für ganz Langel bereits vor Monaten abgeschlossen waren, fehlte am Hoch­wasser­schutz­tor in der Frongasse noch die Über­steig­hilfe. Dieser Umstand machte sich beim Hoch­wasser im Januar 2011 bemerkbar, den die Bewohner der Frongasse 16 bei den Stadt­entwässerungsbtrieben (StEB) reklamierten. Dabei waren die Auflagen der Bezirksregierung Köln im Plan­fest­stellungsbeschluss für den Plan­fest­stellungs­abschnitt 13 (Langel rrh. bis Zündorf) vom 26.04.2006 klar definiert: 6.3 Auflagen / Allgemeines / Seite 9 – 1. Am Hochwasserschutztor Frongasse ist im Hochwasserfall eine Übersteighilfe mit Stufen sowie eine Möglichkeit, Boote sicher zu befestigen, anzubringen. Die Breite der Trittstufen darf 25 cm nicht unterschreiten; Haltegriffe sind vorzusehen. – Man hätte also seitens der StEB als Bauherr diese Auflagen umsetzen müssen, was wohl in Vergessenheit geraten war. – Eine Fallstudie der Hochwasserschutzzentrale Köln von Mai 2003 – abrufbar unter
www.stadt-koeln.de/hochwasser - besagt auf Seite 7 unter Hemmnisse: Mit zunehmendem zeitlichen Abstand der Hochwasserereignisse lässt die Zu­samm­en­arbeit zwischen Hochwasserschutz und Stadtplanung nach. – Auch in diesem Fall mussten Bürger die Verwaltung auf Versäumnisse hinweisen, deren Umsetzung von der Bezirksregierung Köln klar vorgegeben war. – Nun hat die StEB eine „edle“ Übersteighilfe montieren lassen und damit den Ansprüchen der Bewohner Rechnung getragen.