Interessengemeinschaft Wasser, Umwelt und Jugend Köln-Porz-Langel

Landschaftsschutzgebiet

Zitat aus Wikipedia: "In § 26 des BNatSchG wird festgelegt, dass Landschaftsschutzgebiete der Erhaltung und Entwicklung der Natur dienen sollen, Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes beseitigt werden sollen und die Leistungs- und Funktionsfähigkeit wieder hergestellt werden. Dies geschieht wegen der Vielfalt und Eigenart der Landschaft, ihrer kulturhistorischen Bedeutung oder ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.

Landschaftsschutzgebiete können unter anderem ausgewiesen werden, wenn Landschaften eine besondere kulturhistorische Bedeutung oder eine Bedeutung für die Erholung haben. Das kann eine Heidelandschaft sein, die erst durch die Beweidung entstanden ist, oder Flussauen, die oft und gerne zur Erholung genutzt werden.

Grundsätzlich sind hier alle Handlungen, Eingriffe und Vorhaben verboten, die den Charakter des Schutzgebietes verändern oder die dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen (etwa dem Erhalt der Heidelandschaft), es gilt aber kein absolutes, sondern ein relatives Veränderungsverbot. Im Übrigen gilt für jedes bauliche oder sonstige Vorhaben die Eingriffs-Ausgleichs-Regelung des Bundesnaturschutzgesetzes."

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